



Der Boss der Weltwoche, Roger Köppel, publizierte auf der Internet-Ausgabe der Weltwoche folgenden Text :
«Man muss sich den ungeheuerlichen Vorgang vor Augen halten: Die deutsche Regierung erwägt ernsthaft, sich mit einem Verbrecher, der die Daten klaute, auf ein Millionengeschäft einzulassen. Das schmierige Manöver soll mit dem Hinweis gerechtfertigt werden, dass Deutschland einen dreistelligen Millionenbetrag erhalten könnte. Recht ist, was dem Staate nützt. Die Gier diktiert das Recht.»
Zur Verwendung solcher geheimen Bankdaten, wenn sie gestohlen wurden, kann man verschiedener Ansicht sein. In diesem Blogbeitrag geht es nicht darum ob die Weiterverwendung gestohlener Daten, wenn sie Angaben über Steuerhinterziehung enthalten, zu rechtfertigen sind.
Hier soll es um die Rechtsauslegung des (Weltwoche)- Journalismus gehen, in eigener Sache je nach Bedarf die Publikation von vertraulichen Daten entweder abzulehnen, oder deren Verwendung im Gegenteil sogar öffentlich zu rechtfertigen.
Blenden wir nun also etwas zurück und lassen uns von ‘Ihre Weltwoche’ erklären, warum gemäss dem Blatt die eigenen Journalisten bei Bedarf unrechtmässig erworbene vertrauliche Daten denoch publizieren müssen:
“Ironischerweise wissen alle Journalisten, dass sie bei der Verrichtung ihrer Arbeit gegen Artikel 293 verstossen. Sie recherchieren dennoch, weil sie den absurden Paragrafen verletzen müssen, wenn sie unabhängig und ernsthaft berichten wollen. Artikel 293 StGB entfaltet keinerlei abschreckende Wirkung und könnte daher ersatzlos gestrichen werden. Wie bizarr sich die Rechtsgrundlage gestaltet, belegt auch die Urteilsbegründung des Zürcher Statthalteramts. Da die GPK, heisst es, gesetzlich verpflichtet gewesen sei, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren, sei der «Kerngehalt der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit» gewahrt gewesen. Was für ein Unsinn: Erst die Weltwoche-Recherchen haben die Machenschaften aufgedeckt, welche die GPK von sich aus nicht publik machen wollte.”
Die beiden Weltwoche-Journalisten Daniel Ammann und Philipp Gut sind vom Statthalteramt Zürich rechtskräftig verurteilt worden. Gemäss Artikel 293 des Strafgesetzbuches wird ihnen vorgeworfen, «amtlich geheime Verhandlungen» veröffentlicht zu haben.
“Wir haben uns entschieden, die Busse sowie die fast so hohen Schreib- und Beamtengebühren zu bezahlen. Dadurch behalten wir die Freiheit, weiterhin über den Fall in all seinen Verästelungen zu berichten. Bei einem laufenden Gerichtsverfahren wäre dies nicht mehr möglich gewesen. Die Verurteilung und die Busse haben darüber hinaus sogar eine für die Leser vorteilhafte Wirkung: Rechtskräftig verurteilt werden nur Journalisten, die eindeutige und echte Amtsgeheimnisse veröffentlichen. Mit andern Worten: Der Zürcher Urteilsspruch beglaubigt offiziell, dass die Weltwoche-Enthüllungen vom Herbst 2007 vollständig der Wahrheit entsprechen und stimmen. Wären die Umstände nicht so absurd, man müsste sich für dieses amtliche Echtheitszertifikat bedanken.”
Die Weltwoche hat also genauso verfahren wie die Deutsche Bundesregierung, sie bezahlte in ihrem Fall die Busse für die straffällig gewordenen Journalisten, um angeblich über die Publikation von Amtsgeheimnissen eine für die Weltwocheleser vorteilhafte Wirkung zu erzielen. Die Deutsche Bundesregierung will die unrechtmässig erworbenen Daten-CD’s öffentlich auswerten, um für den deutschen Steuerzahler eine vorteilhafte Wirkung zu erzielen.
In beiden Fällen wird der Rechtsbruch damit begründet einen Vorteil für das angesprochene Publikum zu erreichen. Im ersten Fall um das Ziel die Staatsverschuldung zu bremsen, im zweiten Fall um der Weltwoche die Gunst ihrer Leserschaft zu erhalten und damit unter anderem die Renditeziele von Roger Köppel zu befriedigen. In beiden Fällen wird damit geworben über den Rechtsbruch zu mehr Gerechtigkeit und Transparenz zu gelangen.
Das ein Vorteil aus der Verwendung der geheimen Papiere ‘für die Leser’ entstehen soll ist aber reine selbstgerechte Spekulation der Weltwoche, hingegen weniger muss man darüber spekulieren, dass durch die aussergewöhnliche Publikation (welche sich andere Presseorgane verbieten) die Auflage der Weltwoche gestützt wird.
Gewiss ist es interessant, wenn man in der Weltwoche ansonsten geheime Vorgänge in der Politik einsehen kann, ob dies aber für den Staat und seine Bürger vorteilhaft ist, darf und muss bezweifelt werden. Es darf angenommen werden das in Zukunft Amtsgeheimnisse noch besser geschützt werden, dass die ohnehin stark ausgebauten Überwachungsgesetze weiter angezogen werden. Dass der widerrechtliche Kauf der Daten von Steuerhinterziehern von Vorteil für die deutschen Steuerzahler wäre, kann schon eher angenommen werden, aber auch hier dürften die Banken die Überwachung ihres Zahlungsverkehrs auf Kosten der Kunden ausbauen.
Die Verwertung von Daten über einen Rechtsbruch, um Deliquenten öffentlich beklagen und verfolgen zu können, ist aber immer ein Vorgehen mit Bumerang-Effekt, egal wie man dazu Ethisch stehen und es rechtfertigen mag. Stets wird damit letztendlich geltendes Recht aufgeweicht und rechtmässig verurteilte Personen werden in Schutz genommen und bezahlt, was dann für Dritte weitere Gelüste auslöst um an weitere Geheimnisse zu gelangen. Dies ist ja auch das erklärte Ziel der Weltwoche, wenn sie vorgibt: “Sie recherchieren dennoch, weil sie den absurden Paragrafen verletzen müssen, wenn sie unabhängig und ernsthaft berichten wollen” und “..weiterhin über den Fall in all seinen Verästelungen zu berichten..”
Im ersten Fall werden vermutlich die Steuerzahler profitieren, im zweiten Fall aber der Journalismus (infolge der hohen publizistischen Wirkung) und damit auch das publizierende Organ Weltwoche. Man könnte also frei nach Roger Köppel auch behaupten, die Gier nach Informationen bestimmt den Journalismus und, der Nutzen für das Publikum wird im Fall der Weltwoche einfach willkürlich angenommen. Die Gier bestimmt den Weltwoche-Journalismus wohl auch im ersten Fall, denn mit der Aufforderung
“Alle deutschen Minister, welche die Schweizer Grenze überschreiten, wären zu verhaften.”
…setzt Köppels Weltwoche zu einem öffentlichkeitswirksamen Schlagabtausch mit der Schweizer Regierung und dem Rechtssystem an, der mit dem journalistischen Gebot einer neutralen Berichterstattung nichts mehr zu tun hat . Zweck ist hier wohl nicht nur die Auflagestärke der Weltwoche auszubauen, sondern die Zeitung soll auch noch die politische Gier seines Besitzers befriedigen, den Staat nach seinem Willen umzubauen, Recht je nach Selbsteinschätzung zu brechen oder bei Bedarf auch für die Regierung unhaltbar gewordenes Recht zu zementieren.
Nachtrag vom 17.02.2010
Eine Ironie der Geschichte ….
Bezüglich der Verwendung von Daten aus “amtlichen geheimen Verhandlungen” (Artikel 293) gab es soeben in Bern durch eine Richterin Freispruch für einen NZZ Journalisten mit der Begründung: “Es habe ein öffentliches Interesse am Bekanntwerden des Verhaltens von SVP-Präsident Toni Brunner gegeben.” Was sagen Sie nun… Herr Köppel?


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Sehr schön! Wie heisst’s doch: Jeder ist sich selbst der Nächste…
Ich bin überhaupt dafür, Geheimnisse abzuschaffen – dann braucht’s auch keinen Datenschutz. Wenn jeder alles wissen kann, hat eh keiner mehr einen Vorteil, und man übernimmt vielleicht auch etwas mehr Verantwortung.