



Alle sind sich einig: Die Schweiz ist stark abhängig von Erdölprodukten und anderen nicht erneuerbaren Energien.
Spätestens seit der Reise von Bundesrätin Calmy Rey in den Iran, wo sie mit dessen umstrittenem Präsidenten Ahmadinedjad Erdgaslieferverträge besprach, wurde auch die politische Dimension solcher Abhängigkeiten öffentlich sichtbar.
Doch nicht nur die Abhängigkeit vom Ausland, auch der ‘peak oil’, sowie das Thema Klimawandel sollte zu einer schnellen Neuorientierung in der Energiepolitik führen.
Leider jedoch erscheint die Regierungspolitik bisher zu träge um die Schweiz in eine Zukunft zu führen, die für Alle eine bezahlbare und sichere Energieversorgung verspricht.
Der ‘Schweizer Narr’ stellt zudem fest, dass die Regierung ohne die treibende Hilfe einer Volksinitative zuwenig Öffentlichkeitsarbeit leistet, wo sie Beweise erbringen müsste um die drohenden Energieengpässe lösen zu wollen. Nur eine Volksinitative ist in der Lage genügend Druck auf den Bundesrat auszuüben.
Die Volksinitative will die Unterstützung aller Schweizer Parteien anstreben und die Auseinandersetzungen zwischen linkem und rechtem Parteispektrum vermeiden. Aus diesem Grund wird dem Bundesrat ein hoher Spielraum zur Umsetzung der Volksinitative zugewiesen.
Die Wirtschaftskrise ist kein Hindernis für die Umsetzung einer von mir angedachten Erdwärme-Initative. Im Gegenteil, ein solches Unterfangen kann für Arbeit und Aufträge an die Privatindustrie, Forschung und das Baugewerbe sorgen. Die Initative könnte der Schweiz nicht nur mehr Sicherheit in der Energieversorgung bringen, vielmehr auch als Brücke zur Überwindung der Krise in der Realwirtschaft dienen.
Das Weltwirtschaftssystem ist nicht in der Lage die Endlichkeit nicht nachhaltiger Energieträger angemessen zu berücksichtigen, dies verhindern die international konkurrierenden Märkte und Konzerne. Der Aufschwung in China und anderer Regionen der Welt bewirken einerseits die noch schnellere Erschöpfung der Quellen als auch sich verschärfende politische Spannungen um die letzten Ressourcen.
Wir Schweizerinnen und Schweizer können nur dann auf ein sicheres warmes Zuhause in Zukunft hoffen, wenn wir bereits Heute Massnahmen dazu ergreifen. Die einzige Lösung für einen warmen Winter 2021, heisst jetzt massiv Erdwärmeanlagen fördern.
Das grösste Hindernis zur Nutzung von Erdwärme liegen darin, dass die Installation der Anlage, bzw. die Bohrungen teuer sind und erst nach mehreren Jahren rentieren können. Die Volksinitative soll dieses Hindernis überwinden helfen.
Erdöl wird es immer geben, aber der Preis dafür wird derart ansteigen, dass die Energie mit Sicherheit in 15 Jahren nicht mehr für alle Menschen bezahlbar bleibt. Kriege und Krisen können bereits in wenigen Jahren Menschen auch in der Schweiz im Winter frieren lassen. Jetzt erstellte Erdwärmeanlagen können hingegen auch noch in 100 Jahren für Wärme sorgen. Sehr wichtig ist es, dass der Preis der Erdwärmenutzung ist jetzt bereits bekannt ist und noch verbilligt werden kann, während Erdöl und auch Erdgas wegen des ‘peak oil’ in noch unbekanntem Ausmass teurer werden müssen!
Der Schweizer Narr vermutet zudem bei Annahme der Initative, dass über eine massiv ausgeweitete Nutzung der Erdwärme auch die Kosten dafür gesenkt werden können.
Sowohl rechte als auch linke Parteien und die politische Mitte sind dazu aufgerufen diese ‘Erdwärme-Initative’ zu unterstützen. Wie das umgesetzt werden kann, darüber darf gerne gestritten werden, aber es muss gewährleistet werden, dass allen SchweizernInnen ein sicheres und warmes Zuhause in Zukunft gesichert ist. Diese Sicherheit war in der Vergangenheit nicht immer vorhanden und wenn wir den Zeitpunkt verpassen ist auch die Zukunft ungewiss.
Die Vorgaben für die Politik müssen einfach und umsetzbar sein und sich am gegenwärtigen Stand der Wissenschaft orientieren. Zu Erdwärmeanlagen gibt es derzeit keine Alternative für die Schweiz. Als einzige Energiequelle ist Erdwärme theoretisch überall und nahezu unbegrenzt verfügbar. Kostennachteile der Gegenwart werden hier zu Kostenvorteilen in der Zukunft, ganz abgesehen von der sich bietenden Sicherheit für Menschen und Wirtschaft.
Vorschlag für den Initativtext:
Die Schweizer Regierung stellt bis zum Jahr 2020 sicher, dass sämtliche öffentlichen und privaten Gebäude ihre gesamte Wärmeversorgung über die Installation von Erdwärmeanlagen sicherstellen. Neubauten sind ab Annahme der Initative mit Erdwärmeanlagen oder solchen mit anderen Formen nachhaltiger Energie, auszustatten. Bereits vor der Inkraftsetzung der Verordnung erstellte Erdwärmeanlagen werden vom Bund entschädigt.
Die Kosten dazu übernehmen zu 100% Bund und die Kantone über die Einnahmen von Staats und Gemeindesteuern. Der Bundesrat kann für die Durchführung der Projekte auch Fonts einrichten, wobei der Bund den Schweizerischen Pensionskassen Anweisungen gibt in den Fonts Kapital einlegen.
Ausnahmen von dieser Verordnung gelten nur für Situationen, wo eine solche Anlage nicht möglich ist oder wo andere Anlagen, welche mit nachhaltiger Energie betrieben werden, vorhanden oder bis zum Jahr 2020 gebaut sind. Nach dem Jahr 2020 darf die Wärmeversorgung von neuen Gebäuden nur noch über nachhaltige Energie erfolgen.
Industriegebäude und Bürogebaude sind von dieser Verordnung ausgenommen, aber jeder Eigentümer eines Gebäude kann auf dessen Verlangen in diese Verordnung aufgenommen werden.
Als nachhaltige Energie gelten neben der Erdwärme, Windenergie und Solarenergie und ab 1000m über Meer auch Biomassen wie Holz, Biogas und Wasserenergie. Die Stromversorgung der Erdwärmeanlagen muss über Wasserkraft oder über nachhaltige Energie erfolgen, der Bund hat dafür zu sorgen dass dementsprechend bis zum Jahr 2020 Anteile bei den Energiekonzernen reserviert werden.
Der Bund kann weitere Energieträger zur primären Wärmeversorgung von Gebäuden bestimmen und die Baukosten zu deren Nutzung entschädigen, sofern diese nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erneuerbare Energieträger sind und die Kosten von Erdwärmeanlagen nicht massgeblich überschritten werden. Der Bund unterstützt die Forschung über erneuerbare Energieträger mit dem Ziel von Kostensenkung und Klimaschutz.
Der Bund legt fest welche bereits bestehenden Gebäude sich für Erdwärmeanlagen nicht eignen.
Die Eigentümer solcher Gebäude können aber durch bauliche Massnahmen jederzeit einen Antrag auf Kostenübernahme einer Erdwärmeanlage einreichen. Die Kosten die zur Erreichung einer Eignung notwendig sind, können bei Erfüllung der Erfordernis vollumfänglich von den Steuern abgezogen werden.
Sofern die Mieter eines solchen Gebäude die Kosten zur Erreichung der Eignung zu gleichen Teilen selbst übernehmen wollen und können, muss der Besitzer bauliche Massnahmen zur Prüfung von dem oder den Mietern entgegennehmen und diesen seine Entscheidung schriftlich mitteilen.
Die Mieter können danach die Kosten von den Steuern abziehen, nachdem der Bund die Baugenehmigung für die Erdwärmeanlage erteilt hat.
Der Bund kann in diesem Fall einen Teil der Kosten für die baulichen Massnahmen übernehmen. Der Vermieter darf die oder den Mieter seinerseits aber nicht zwingen, Kosten für bauliche Massnahmen zu übernehmen. Der Bund erlässt hierzu eine Ablaufverordnung und eine Subventionsverordnung für Mieter und Eigentümer.
Jegliche bauliche Massnahme die spezifisch zur Eignungsprüfung eines bestehenden Gebäudes für eine Erdwärmeanlage dient, muss zuerst durch den Bund bewilligt werden, damit dieser die Kosten für die Erdwärmeanlage übernehmen darf. Die Finanzierung solcher baulichen Massnahmen durch Mieter muss gegenüber dem Besitzer eines Gebäudes spätestens bei Einreichung eines Gesuchs sichergestellt sein.
Gebäude unter Denkmalschutz benötigen für jegliche baulichen Massnahmen die zu einer Erdwärmeanlage führen sollen, eine Baubewilligung durch den Denkmalschutz von Bund und Kanton.
Der Bund kann für Siedlungen eine kollektive Erdwärmeanlage fordern. Der Bund veranlasst hierzu einen Zonenplan sowie eine Bauzonenverordnung für die Nutzung kollektiver Erdwärmeanlagen.
Der Bund bilanziert die Kosten für Erdwärmeanlagen ausserhalb der Kostenbremse.
Anmerkung des ‘Schweizer Narr’:
In Berggebieten sind Schwierigkeiten bei der Einführung von Erdwärmeanlagen zu erwarten, daher die Ausnahmeregelung ab 1000m über Meer.
Die Kostenbremse soll deshalb übergangen werden, weil die Investition in Erdwärmeanlagen nie abhanden geht, vielmehr einen nachhaltigen Wert darstellen. Erdwärmeanlagen sind keine ‘Konsumprodukte’ und besitzen bei deren regelmässigen Wartung eine höhere Lebensdauer als die Gebäude die sie erwärmen müssen. Die Investition bleibt in der Schweiz und geht dem Land nie verloren. Die Investition wird sich spätestens in 15 Jahren derart auszahlen, dass Erdwärmeanlagen für die nächste Generation einen ähnlichen ‘Dauerwert’ besitzen wie etwa der Tunnelbau.
Die Schweiz liegt günstig für die flächendeckende Nutzung von Erdwärme. Lediglich Island mit seinen vielen oberflächennahen Wärmequellen übertrifft die Schweiz in dieser Hinsicht, was dieses Land aber auch sehr ausgiebig bereits auszunutzen weiss. Moderne Bohrtechniken können aber auch in der Schweiz praktisch jedes Gebäude im Land für die Erdwärmenutzung erschliessen. Obwohl die Schweiz zur Nutzung der Geothermie günstig liegt sind unserem Land mehrere Länder in dieser Hinsicht einiges voraus.
Die Nutzung der Erdwärme ist praktisch Klimaneutral, wenn der Strom zum Betrieb der Anlagen aus nachhaltigen Energieträgern besteht. Der Schweizer Narr würde die dezentrale Erschliessung der Erdwärme vorziehen, da hier zudem Risiken von Grossanlagen ausgeschlossen werden. Grossanlagen können sogar Erdbeben auslösen und benötigen umfangreiche Verteilerstrukturen.
Energiekonzerne setzen gerne auf Grossanlagen um grössere Gewinne zu produzieren, was letztlich die Energie durch Monopole wieder teurer macht. Denoch besitzen Grosskonzerne die Mittel zur Umsetzung eines flächendeckenden Geothermieprojekts. Die Erdwärme-Initative möchte daher die Möglichkeiten zu Grossprojekten nicht unnötig behindern. Aus diesem Grund wird dem Bund die Kompepetenz übertragen einen Bauzonenplan zu erstellen.
Damit diese Initative wirklich durchgezogen wird, benötigt sie nicht nur die breite Unterstützung der Bevölkerungsmehrheit, vielmehr muss auch die Industrie gewillt sein Projekte zu übernehmen. Es ist dementsprechend sicherzustellen dass die Projekte viele Investoren anziehen.
Der Schweizer Narr schägt daher vor, dass etwa den Schweizer Pensionskassen vom Bundesrat Möglichkeiten geschaffen werden um Erdwärme-Fonts einzurichten. Die Volksinitative enthält daher entsprechenden Raum für den Bundesrat die Projekte quer zu finanzieren. Pensionskassen separieren Heute gemäss Swisscanto noch immer zuwenig Anlagekapital in nachhaltige Fonts, die Geothermie bietet hier eine sehr sichere Anlagemöglichkeit. Die Rentensicherung an den Börsen bietet keine Sicherheit ausser Versprechungen. Wird die Initative angenommen, so bieten sich dann hohe Sicherheiten, weil die Projekte umgesetzt werden müssen.
Anmerkung zum Schluss:
Der Initativtext befindet sich derzeit in der Entwurfsphase und kann daher noch Änderungen erfahren. Kommt ein Initativkomitee zustande, so wird dazu eine eigene Homepage eingerichtet.
Viel Zeit für einen Ausstieg aus dem Erdöl scheinen wir nicht mehr zu haben.


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Tolle Idee! Neben konsequenten Gebäudesanierungen, anderen Alternativenergien und weiteren Dezentralisierungen wohl etwas vom Wichtigsten, wenn wir eine zukünftig historsche “dunkle Post-Moderne” vermeiden wollen, in der Schuhmacher, Weber und universale Bastler mehr Wert sind wie Hightech-Ingenieure. Andererseits: wäre das so schlimm?
Ich kann Dir meine Hilfe in Sachen Layout/Grafik/Web anbieten.
Da stimme ich zu, das ist eine gute Idee. Schon weil die Schweiz komplett hinterher hinkt was erneuerbare Energien anbelangt.
Studien zeigen, dass erneuerbare Energien schon 2030 35% des weltweiten Energiebedarfs decken können.
Deine Initiative ist also ein Anstoss für die schlafende Schweiz, die hoffentlich bald erkennen wird, das es Zeit wird, sich um die Zukunft zu kümmern.