04 Sep 2010 @ 3:25 PM 
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Simonetta Sommaruga, Schweizer Tony Blair im Bundeshaus?

In der Schweiz stehen Bundesratswahlen an. Die Sozialdemokraten wollen ihren abtretenden Bundesrat Moritz Leuenberger offenbar durch eine Frau ersetzen.  Als Kandidatin mit den besten Chancen um zur Bundesrätin gewählt zu werden wird Simonetta Sommaruga gehandelt.  

Der Schweizer Narr muss aber darauf aufmerksam machen, dass Sommaruga ideologisch (“Der dritte Weg”) sehr eng mit Tony Blair und Ex-Kanzler Gerhard Schröder verwandt ist. 

Wenn die Bankenlobby aus den Reihen der Schweizer SP eine Kandidatin auswählen müssten, so müsste diese zweifelsfrei Sommaruga heissen. Sowohl in England als auch in Deutschland, wo solche Ideologen die Regierung stellen konnten, ist die Sozialdemokratie mit dem ‘dritten Weg’ gemäss dem “Schröder-Blair Papier” kläglich gescheitert.

Kommentar ‘Dritter Weg’ gescheitert, ein höhnischer Bericht der rechtsliberalen ‘Die Welt’ über die Deutsche SPD.

Kommentar: ‘Der Bastard muss weg’, ein höhnischer Kommentar der liberalen Zeitschrift ‘Die Zeit’ über Tony Blair.

Und nun will die Schweizer SP eine solche Bundesrätin mit demselben ideologischen Background?

Was Kritiker des ‘Dritten Weges’ bemängeln, nämlich das unreflektiert die Sicht transnationaler Unternehmen übernommen und der Neoliberalismus als gegeben hingenommen werde, hat sich spätestens mit dem Ausbruch der Finanzkrise besonders für England dramatisch ausgewirkt, wo die Blair-Sozialdemokratie bis zuletzt die Macht gehalten hatte.

In Deutschland wiederum führen die einst von Kanzler Gerhard Schröder eingeführten Hartz IV Papiere immer wieder zu Skandalen, nicht zuletzt den mit dem (noch-)Sozialdemokraten Thilo Sarrazin (Von 2002 bis April 2009 war er Finanzsenator im Berliner Senat). Dessen Intentionen sind ein überschäumender krebsartiger Auswuchs des bereits zu Beginn eugenistisch angehauchten ‘dritten Weges’, die eine angebliche Alternative zum sozialdarwinistisch libertären Marktradikalismus der Rechtsparteien markieren soll. Wenn Sarrazin mit Inbrunst in der Stimme behauptet, er wäre Sozialdemokrat durch und durch, so erscheint mir dies nach den Regierungsjahren Schröder, Blair durchaus Glaubwürdig, auch die Ablösung Müntefering, Steinmeier und Steinbrück inklusive. 

Am 10. Mai 2001, vier Monate vor dem WTC-Anschlag,  publizierte Simonetta Sommaruga zusammen mit Henri Huber, Tobias Kästli und Wolf Linder das Heute als ‘Gurtenmanifest bezeichnete Manifest zur Neuausrichtung der Schweizer Sozialdemokratie; im Sinne des damals als erfolgreich angesehenen Weges von Tony Blair und Gerhard Schröder.

Was will Simonetta Sommaruga wirklich?

Das Gurtenmanifest gibt darüber Auskunft, der Politologe Ladner fasste dies so zusammen:

“In zehn Thesen fordern die Verfasser eine Neuorientierung der SP, unter anderem sind dies”: 

  • Einstehen für Wettbewerb
  • Globalisierung als Chance
  • Pragmatische Haltung gegenüber Privatisierung und Liberalisierung des Service Public
  • Begrenzung der Zuwanderung
  • Keinen Versorgungsstaat der die Eigenverantwortung lähmt.

Thilo Sarrazin hätte diese Ansinnen zuerst unter der Publikation “Ansatzpunkte für eine europäische Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik” und später aggressiver in seinem neuen Buch ‘Deutschland schafft sich ab’ kaum besser beschreiben können.

Seit diesem Gurtenmanifest sind zehn Jahre vergangen und die westlichen Staaten stehen vor einem sozialpolitischen Scherbenhaufen. Grundsätzlich krankt der Westen Heute an dem was er selbst im ‘kalten Krieg’ vorangetrieben hatte, dem Aufbau der Finanzindustrie zu einer Wertschöpfungsmaschine, die selbst auf dem Fundament von Billionen $ fauler Kredite und leerer Versprechen beruht. Der Wirtschaftsbomm, welcher zuletzt auch die Sozialdemokraten vorantrieben, endet im Ausverkauf der Erdressourcen, einer gigantischen Vermögensumverteilung nach Oben, dem Abbau der sozialen Einrichtungen und in der Zahlungsunfähigkeit vieler Staaten.

Der vorgebliche Kompromiss zum Marktradikalismus, welcher die Sozialdemokratie mit dem ‘dritten Weg’ eingegangen ist, war ein Weg welcher schlussendlich nicht per Zufall zu Thesen wie jene von Thilo Sarrazin führte. Der Kompromiss führt nun einmal auf das gleiche Gleis, auf den gleichen Fundamenten von Sozialdarwinismus und Sozial-Eugenik, auf das der Zug der Neoliberalen und Marktradikalen aufgesprungen war.

Weil das Konstrukt “Einstehen für Wettbewerb” nur im antidemokratischen Sinn, zur Durchführung über hierarchisch organisierte Konzernstrukturen gemeint sein kann, konnten sich auch totalitäre Regime wie unter Pinochet oder gar der Volksrepublik China und Vietnam in ‘das kapitalistische System’ einlinken. Die Sozialdemokraten sollten wieder verstehen lernen, weshalb ihre Partei ursprünglich gegründet wurde und warum letztlich ein ‘dritter (kapitalistischer) Weg’ die Sozialdemokratie gänzlich überflüssig machen wird, inklusive auch der Demokratie.

Wer Simonetta Sommaruga als Sozialdemokratin verstehen will, der sollte etwas genauer hinschauen. Dass die linke Ständerätin Simonetta Sommaruga letztlich keine entschiedene Nein-Stimme zu 6. IV-Revision einlegte, ist als Skandalös für die Sozialdemokratie zu bezeichnen. Die Politikerin mag zwar vorgängig viel über Soziales geschwatzt haben, aber was wirklich zählte war das Ja zu einer sozialdarwinistisch ausgearbeiteten Revision.

Bravo! Simonetta Sommaruga hat nun gute Chancen, Nachfolgerin von Bundesrat Moritz Leuenberger zu werden und ist Mehrheitsfähig geworden. Insbesondere bei ihren bürgerlichen Kollegen im Ständerat kommt sie gut an… kein Wunder…

Sommaruga soll gesagt haben: “ «Es ist Zeit, dass wir endlich die Lehren aus der Finanzkrise ziehen». Der Schweizer Narr denkt, ein guter Grund Sommaruga eben gerade nicht zu wählen.

Auf der Webseite von Sommaruga lese ich: ,,Die Schweiz hat sich in den letzten 20 Jahren durch die Globalisierung, den sich rasant wandelnden Arbeitsmarkt, durch Migration und Klimawandel stark verändert. Die SP hat auf diese Veränderungen zu spät reagiert.”

Tatsächlich Frau Sommaruga, das stimmt: Aber der Weg des Tony Blair, nämlich dort wo die Sozialdemokratie gemäss dem “dritten Weg” im Sinne ihres Gurtenmanifest frei agieren konnte,   führte deren Weg direkt in eine soziale Katastrophe und zu Korruption, gleichzeitig zu gewaltigem und einseitigen Reichtum der Oberschicht. 

Ich bin Glaubwürdig, ein zu grosses Wort Frau Sommaruga. Tony Blair und Gerhard Schröder haben diese Glaubwürdigkeit auch für sich beansprucht, letzlich Alle versuchen das… auch die politischen Gegner.

Glaubwürdigkeit als Programm zur Eigenwerbung hat für mich als “Narr” zuviel mit Religion zu tun, aber zuwenig mit Würde.

 

 30 Aug 2010 @ 3:57 PM 
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Finanzierung ALV der Schweiz, Quelle Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

In der Wegleitung zur Volksabstimmung vom 26. September  2010 “Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes” ist zu lesen:

“Auch bei einem Nein muss die ALV saniert werden. Das Gesetz verpflichtet den Bundesrat, einen Solidaritätsbeitrag zu erheben und die Lohnabzüge zu erhöhen, sobald die Schulden der ALV eine bestimmte Obergrenze überschreiten. Dies ist inzwischen geschehen. Weil bei einem Nein die Leistungen nicht gekürzt werden können [gemeint sind Leistungen die Arbeitslose erhalten], müssten die Lohnabzüge auf Anfang 2011 noch stärker erhöht werden, nämlich von 2,0 auf 2,5 Prozent. Den Beschäftigten würde so mehr Kaufkraft entzogen, und die Wirtschaft würde stärker belastet.”

Verantwortlich für ‘Das Wichtigste in Kürze’ zeichnet die Bundeskanzlei. Aus meiner Sicht enthält die Wegleitung irreführende und unvollständige Informationen, welche die Stimmbürger zur Zustimmung der Revision bewegen wollen. Besonders stossend ist der Hinweis auf die Kaufkraft, so als ob Arbeitslose kein Geld zum Konsumieren ausgeben würden. In Wirklichkeit tragen die solidarischen Transferleistungen für Arbeitslose im Konjunkturtief  mehr zur Stützung des Konsum bei als die Arbeitnehmer, weil Arbeitslose auch noch den Solidaritätsbeitrags-Anteil des Arbeitgebers zum konsumieren zur Verfügung haben.  Es kommt noch hinzu, dass Arbeitslose ihr Geld vor allem in der Schweiz ausgeben, weil sie während der Stellensuche kaum ins Ausland fahren und das Geld dort für Ferien ausgeben.

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, blieb der Privatkonsum der Schweizer in der Schweiz nahezu unverändert, was zur Stützung der Binnenwirtschaft beigetragen hatte.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, der Text wurde so ausgearbeitet, als würde der Solidaritätsbeitrag nur beim Arbeitnehmer erhöht werden müssen (Lohnabzüge), in Wirklichkeit muss der Arbeitgeber stets 50% zum Solidaritätsbeitrag beitragen.

Der Text verschweigt zudem die Tatsache, dass 2003 die Solidaritätsbeiträge gesenkt wurden, was der eigendliche Grund für das entstandene Ungleichgewicht der ALV ist. Die Modellrechnung der ALV sieht allerdings durchaus im Konjunkturtief ein gewisses Einnahme-Defizit für gerechtfertigt, da der Fonts auch die Aufgabe übernehmen sollte, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Wirtschaft zu stützen. 

Auf den ersten Blick scheinen die Mehrausgaben seit 2008 unverhältnissmässig zur Vergangenheit anzusteigen, wenn man jedoch weiss dass 2008 die versicherte Lohnobergrenze von 106′800 sFr. auf 126′000 sFr. angehoben wurde muss daraus fast zwangsläufig gegenüber früher die Mehrausgaben steigen. Im Konjunkturtief hinken die Einnahmen dementsprechend natürlich hinterher.   

Der Bundesrat kann auch nach einer Ablehnung den Beitrag auf 2,2- max. 2,5% Prozent festsetzen, solange die ALV defizitär arbeitet, denn dies erlaubt bisher schon AVIG Art. 90c Abs. 1. Weshalb der Bundesrat nicht bereits zum Jahresbeginn einen höheren Satz beschlossen hat, deutet auf zögerlichesHandeln des Bundesrates hin und dessen mangelnde sozialkompetente Führungskraft. Das neue Gesetz erlaubt in Wirklichkeit keine höheren Solidaritätsbeiträge als die bestehenden Gesetze. Das neue Gesetz ist sogar weniger flexibel als das bestehende Gesetz, da dem Bundesrat die Entscheidungskompetenz zu Artikel 90c Absatz 1 entzogen werden soll. 

Die aus meiner Sicht korrektere Version ohne Nebelbomben, herausgegeben vom Schweizer Narr:

Das Wichtigste in Kürze:

Grundsätzlich, anhand der langjährigen Erfahrungen, kommt der zyklische Verlauf des Finanzhaushaltes der Modellvorstellung einer als Konjunkturpuffer dienenden Arbeitslosenversicherung ziemlich nahe. Der Einnahmenrückgang 2003 und 2004 widerspiegelt die damalige Beitragssenkung der ALV. Diese Beitragssenkung hatte sich damals derart ausgewirkt, dass die ALV seinen Reservebuffer  innert 2 Jahren verloren hatte. Auf die Kaufkraft hatte die Senkung des ALV-Beitrags gemäss der Statistik über “Gesamtwirtschaftliche Ausgaben der Haushalte für den Endkonsum” keinen sichbaren Einfluss.

Der Bundesrat hat am 2.8.2007 beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Invalidenversicherung per 1. Januar 2008 von 106′800 Franken massiv auf 126′000 Franken anzuheben (plus ca. 15%!), was zu einer deutlichen Mehrbelastung der obligatorischen Versicherungen geführt hatte. Eine Erhöhung des versicherten Verdienstes fürt im Konjunkturzyklus zu einem heftigeren Ausschlag zwischen Überschuss und Defizit, sowie zur Zunahme des asymmetrischen Verlaufs zwischen Einnahmen und Ausgaben. Diese Zunahme der Assymmetrie müsste gemäss Modellrechnung durch Beitragserhöhung ausgeglichen werden. 

Obwohl  somit auch die Einnahmen seit 2004 wieder deutlich ansteigen, hatte der kunjunkturell bedingte Einbruch (Finanzkrise) ab 2008, zusammen mit der Erhöhung des versicherten Verdienstes, einen markanten Anstieg der Ausgaben zur Folge.

Der deutliche Ausgabenanstieg ab 2008 führte nun wieder zum Defizit, der ALV-Fonds stand daher Ende 2009 bei -4.5 Mrd. und provisorisch erhoben bis Mitte 2010 -7 Mrd. sFr.

Was geschieht voraussichtlich bei einem Nein?

Bei einem Nein zur Revision des Arbeitslosengesetzes bleibt der Schutz für arbeitlos gewordene Bürger erhalten. Eine allenfalls durch den Bund beschlossene Erhöhung der Solidaritätsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer würde der Modellvorstellung einer als Konjunkturbuffer dienden Arbeitslosenversicherung wieder mehr entsprechen, so wie sie vor der Senkung der ALV-Beiträge im Jahr 2003 auch nachweisbar besser bestanden hatte. Ein Kaufkraftverlust im Sinne einer Senkung der gesamtwirtschaftlichen Ausgaben muss nicht befürchtet werden, da Arbeitslose Personen das erhaltene Arbeitslosengeld im Konjunkturtief eher noch in Umlauf bringen als die übrige Bevölkerung (Sparzunahme) oder die im Konjunkturtief Kosten einsparende Industrie.

Abschliessende Beurteilung der Ausgangslage durch den Schweizer Narr

Die Beiträge der Arbeitslosenversicherung müssen dem Sicherheitsbedürftnis der Bürger entsprechen, ansonsten würde das Ziel verfehlt.

Eine Erhöhung der Solidaritätsbeiträge und damit die Wiederherstellung eines vollen Konjunkturbuffer, ist im Hinblick auf die fragliche Entwicklung der Weltwirtschaft und der damit verbundenen exportabhängigen Schweiz, mit Sicherheit gerechtfertigt.

Der im europäischen Vergleich flexible Schweizer Arbeitsmarkt bedingt als Gegenstück eine Arbeitslosenversicherung, die für alle Arbeitslosen einen angemessenen Erwerbsersatz bis zur Rückkehr in die Erwerbsfähigkeit garantiert. Würde die Sorge der Menschen zunehmen müssen, durch Arbeitslosigkeit materiell gefährdet zu werden, so wäre die Folge ein Rückgang des Privatkonsum und komplementär eine Zunahme der Spartätigkeit. Davon würden vor allem private Erwerbsausfallversicherungen profitieren, welche jedoch mehr als doppelt zu hohe Beiträge wie der Staat einfordern, da sich dort der Arbeitgeber an den Kosten der ALV beteiligen muss und Private Gewinne aus der Versicherung verlangen. 

Es ist auch nicht einzusehen, weshalb nach der Erhöhung des versicherten Verdienstes 2008, nun ein Leistungsabbau für Alle eingeführt werden soll, der die sozial Schwächsten am hartesten treffen dürfte. 

Die Revision enthält zwar die wichtige und längst überfällige Forderung, dass Personen welche mehr als 126000 Fr. im Jahr verdienen, ein Solidaritätsprozent bezahlen müssen, aber weshalb dann die Arbeitslosen gleichzeitig Kürzungen hinnehmen müssen, ist hierzu widersprüchlich.

Sehr merkwürdig ist auch, dass dieses Solidaritätsprozent auf das Zweieinhalbfache des versicherten Verdienstes ( also max. 315000 sFr.) begrenzt ist, womit zwar die oberste Mittelschicht der Bevölkerung mit belastet wird, aber z.B. die obersten Kader von Banken mit den darüber liegenden Lohnteilen oder gar Boni, keine Solidaritätsleistung übernehmen müssen.  Immerhin verdient der Durchschnitt der obersten Kader im Banken/Kreditgewerbe mit strategischen Funktionen im Schnitt ca. 450′000 sFr. pro Jahr. Diese Manager bezahlen also für die darüber liegenden 135′000 sFr. kein Solidaritätsbeitrag. Einkommensreiche müssen also noch immer nicht für ihren vollen Lohn Solidaritätsbeiträge leisten; je Reicher über 315′000 ,desto weniger relative Belastung.

Der einleitende Begleittext unterlässt es zudem darauf hinzuweisen, dass dieser 1%-Beitrag (wie bisher) nur bis zum Jahresende abgezogen werden darf, wo das Eigenkapital des ALV-Fonts ein Plus von 0,5 Milliarden sFr. erreicht hat. Es entsteht somit ausgerechnet während des Konjunkturtief eine zusätzliche Konjunkturbelastung durch die Erhebung dieses Solidaritäts Prozent. Aus meiner Sicht müsste dieses Zusatzpozent vor allem während einer Konjunkturhoch erhoben werden können.  Aus meiner Sicht ist auch nicht einzusehen weshalb Artikel 90c Absatz 1 entfallen soll, wo es in der Kompetenz des Bundesrates liegt diese Prozent einzuziehen (Die Abzugsmöglichkeit ist nämlich bereits im geltenden Gesetz vorhanden).

AVIG Art 90c Absatz 1, bestehendes Gesetz:

“Erreicht der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, so muss der Bundesrat innert einem Jahr eine Gesetzesrevision für eine Neuregelung der Finanzierung vorlegen. Er erhöht vorgängig den Beitragssatz nach Artikel 3 Absatz 2 um höchstens 0,5 Lohnprozente und den beitragspflichtigen Lohn um maximal das Zweieinhalbfache des versicherten Verdienstes. Für den Betrag zwischen dem Höchstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes darf der Beitrag höchstens 1 Prozent betragen.”

Weniger Regierungskompetenz -und Verantwortungsübernahme, mehr unflexible Gesetzestexte

Da Heute in dem erwähnten Art 3 Absatz 2 ein Abzug von 2,0 Lohnprozenten festgelegt ist, hätte der Bundesrat die Beitragssätze bereits jetzt die Beitragssätze auf jene 2,2 -2,5% gemäss dem Vorgehen unter Art. 90c Absatz 1, anheben können.  Mit dem neuen Gesetz wird dem Bundesrat diese Entscheidungskompetenz entzogen.

 Der Schweizer Narr empfiehlt die Ablehnung dieser unausgewogenen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

 

 25 Aug 2010 @ 11:23 PM 
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Die Täuschung

Wie das Initiativ Komitee aus Luzern auf ihrer Webseite mitteilt, werde die Initiative gegen die Todesstrafe zurückgezogen:

“Die Initiative war das einzige was wir rechtlich machen konnten um uns Gehör zu verschaffen.”

Die Initianten sind der Ansicht, dass der Schweizer Rechtsstaat ‘total’ auf der Seite des Täters sei. Die Hinterbliebenen hätten keine Möglichkeit, sich im Namen des Opfers zu wehren und seien nur als Zuschauer an den Prozessen zugelassen. Die vom Volk angenommene Verwahrungsinitiative sei eine ‘Verarschung’, da sie nicht angewendet würde.

Antwort des Schweizer Narr an die Initianten der Initiative Todesstrafe:

1. Die vom Volk angenommene Verwahrungsinitiative kollidiert mit dem Europäischen Menschenrecht (EMRK), weshalb bisher kein Gericht ein Urteil im Sinne der Verwahrungsinitiative fällen konnte und wollte.

Erläuterung: Das Schweizer Bundesgericht muss und wird die EMRK -Rechtsnormen umsetzen. Die EMRK -Menschenrechte sind das Ergebnis Europäischer Rechtsgeschichte, welche auch die Erfahrungen aus dem letzten Weltkrieg in sich trägt.  Die EMRK sind ein ‘Minimalkonsens’ über die Menschenrechte, die allen Unterzeichner-Staaten letztlich auch als Sicherheit gegen die Willkür des eigenen politischen Systems dient. Die Unterzeichnerstaaten waren sich nach dem WK II sehr bewusst, dass Menschenrechte über Internationale Verträge zu regeln sind, um sich gegen erneutes Aufflackern von Faschismus und Links-Diktaturen zu schützen.

2. Die Eidgenössische Volksinitiative ist nicht dazu da um sich zum eigenen Nutzen Gehör zu verschaffen, sie dient dazu die Bundesverfassung und somit die Nationale Gesetzgebung zu ändern.

Die direkte Demokratie verlangt von den Bürgern welche eine eidgenössische Volksinitiative einreichen, hohes Verantwortungsbewusstsein. Würde der politische Mechanismus wie im vorliegenden Fall immer wieder missbraucht, nur um sich Gehör zu verschaffen, so könnte dies unter Umständen dazu führen, dass die Politik sich durchringen muss Volksinitiativen bereits zur Zeit der formalen Überprüfung in der Bundeskanzlei über eine präventive Verfassungskontrolle Grenzen aufzuerlegen. Für die Schweiz ist ein solcher Schritt aus meiner Sicht anhand der Vorkommnisse in den letzten Jahren empfehlenswert geworden, zumindest dahingehend dass die Rechtssicherheit gegenüber internationalen Verpflichtungen gewahrt bleibt.

Erläuterung: Da die Schweiz als ‘direkte Demokratie’ derzeit keinen präventiven Verfassungsschutz kennt, kann leider nicht in jedem Fall verhindert werden das Volksinitiativen in Kraft treten, welche  zwingendes Völkerrecht verletzen. Die direkte Demokratie der Schweiz hat gegenüber anderen Demokratieformen (wie z.B. Deutschland) daher auch Nachteile.

Eines dieser Nachteile ist es auch, dass eidgenössische Volksinitiativen erst NACH der Volksabstimmung vom Parlament überprüft werden können. Die Möglichkeiten des Parlaments sind aber begrenzt; dadurch dass eine Volksinitiative nur dann gestoppt werden kann wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzt und wenn der Willen der Parlamentarier vorhanden ist, trotz dem Abstimmungserfolg einer Volksinitiative später doch noch gegen diesen Volkswillen zu stimmen. In der Realität kommt es daher kaum vor, dass eine Volksinitiative gegen den Volkswillen für Ungültig erklärt wird.

3. Das Bundesgericht ist mit Recht die einzige Instanz, welche in der Schweiz gegen die Willkür solcher Volksinitiativen die Durchsetzung internationalen Rechts durchsetzen kann und muss. Die Bundesrichter analysieren dazu die internationalen Gesetze und Verpflichtungen, welche die Schweiz unterschrieben hat. Das Bundesgericht ist für die direkte Demokratie Schweiz deshalb der Garant für die ansonsten mangelhafte Rechtssicherheit durch solche die Verträge verletzende Volksinitiativen.

Die mangelhafte Rechtssicherheit gegenüber der Einhaltung von internationalen Verträgen geht Ursächlich von der nicht vorhandenen präventiven Verfassungskontrolle durch die Stabsstelle des Bundesrates aus, weil Volksinitiativen bisher dort nur formal überprüft werden dürfen.

Beachten Sie bitte für weiterführende Informationen auch die weiteren Artikel in diesem Blog zum gleichen Thema:

CH-’Guillotinen’-Initiative untergräbt Rechtssicherheit

Volksinitiative ‘Ermächtigungsgesetz’ möglich

 

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Categories: Gesellschaft, Schweiz
Posted By: sCHwizzer Narr
Last Edit: 26 Aug 2010 @ 01 39 PM

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